Fall: vollstreckbare Ausfertigung
Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?
Der Fall:
Meine Frage: Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie sind meine Erfolgsaussichten? - Mein Fall: Der Auflassungsvormerkungsberechtigte zahlt den Kaufpreis nicht, weil er zum einem seinen Grundbesitz in der Türkei nicht verkauft bzw. sein zugesagtes Darlehen von der Bank nicht valutiert wird, weil seine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung nach dem Kaufvertrag in eine nur befristete geändert wurde. Am Kaufvertrag hält der Käufer vehement fest und hat auch die Löschung der Auflassungsvormerkung nicht genehmigt. Der Notar wolle ohne die Unterschrift des Käufers den Kaufvertrag auch nicht rückgängig machen. Auf dem Klageweg konnte ich die fehlende Unterschrift durch ein Versäumnisurteil auch nicht erreichen. Obwohl er eisern am Kaufvertrag festhält, hat er bisher keine seine Zahlungsversprechen, auch von seinen Rechtsanwälten mir mitgeteilt, eingehalten. Die Grunderwerbssteuer hat er auch nicht gezahlt, so dass die Finanzbehörde mein Konto gepfändet und die Steuer eingezogen hat. Mein Widerspruch wurde nicht bearbeitet. Meine Darlehen wurden gekündigt, da die Grundschulden gelöscht wurden, aber der Kaufpreis nicht gezahlt wurde. Macht es Sinn, mit der vollstreckbaren Ausfertigung der Kaufvertragsurkunde die Zwangsvollstreckung bzw. Zwangsversteigerung des Grundvermögens in der Türkei zu betreiben?
PLZ: 681..
Pseudonym: annav
Bewertungszeitraum: beendet am Dienstag, 28. Juni 2011
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| JA* | absolut* | JA | bei dieser konstellation ist anwaltliche beratung dringend geboten.* | Wieland, Bernd PLZ: 64342 Tel.: 06257 8 36 30 | 15.06.2011 13:16:20 |
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