Fall: Ehegattenbürgschaft Verjährung?


Soll ich den Rechtsweg beschreiten und wie schätzen Sie meine Erfolgsaussichten ein?


Der Fall:
Ehemann GF einer GmbH ab 1992 gibt Zweckerklärung an Bank. Ehegatten kaufen 1994 Eigentumswohnung dafür wird eine Buchgrundschuld eingetragen. Zweckerklärung f. Grundschuld z. Sicherheit aller bestehenden und künftigen bedingten oder befristeten Forderugen der Bank gegen Eheleute und/oder Firma-GmbH. In der Euphorie bei Abschluss haben die Ehel. beide unterschrieben ohne dem Eintrag der GmbH Bedeutung beizumessen zumal in den besonderen Bedingungen eingetragen wurde das die Sicherungsabrede zur Besicherung eines Kredites dient. Im Dez 1998 bewilligt die Bank noch einen Kontokorrent Kredit für die GmbH. Auf separatem Anschreiben an den GF der GmbH wird dieser aufgefordert seine Ehefrau zur Zustimmung durch Unterzeichnung dieses Schreibens zu veranlassen. Die Ehefrau ist, Hausfrau, Mutter und Oma, nicht in der GmbH angestellt und hat auch seit 1971 kein eigenes Einkommen August 1999 hat die GmbH Insolvenz angemeldet. Die Bank hat die Gechäftsverbindung gekündigt und den GF als Bürge angeschrieben. GF zahlt kleine Raten, die weit unter dem Zinssatz für den Ktoko. liegt bis 2004. Zwischenzeitlich erliit der GF in 2002 einen Schlaganfall und ist seit dem voll Erwerbs-gemindert. Von 2004 bis 2009 gab es weder Verhandlg. noch Schriftverkehr bis Febr. 09 die Eheleute als Bürgen angeschrieben wurden Anmerkung 2001 hat die Ehefrau Notariell Gütertrennung und 2001 ist die Eigent. Wohnung zwecks Altersvorsorge auf die Ehefrau übertragen. Geburtsjahrgang der Eheleut jeweils 1942 Bank fordert "Die Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in einer vollstreckbaren Ausfertigung. Wie beurteilen sie diesen Vorgang bitte.

PLZ: 454..

Pseudonym: Döres

Bewertungszeitraum: beendet am Montag, 26. September 2011

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NEIN*      -JABewertung stellt sich ohne vollständige Kenntnis der Unterlagen als schwierig dar. Es könnte jedoch sein, dass die Bürgschaft der Ehefrau sittenwidrig und daher unwirksam ist. Dies kann jedoch nur anhand der Unterlagen geprüft werden, weshalb ein Termin beim anwalt dringend erforderlich ist. Daher vorerst die negative Erfolgseinschätzung, da letztlich noch keine ernsthafte abgegeben werden kann.*Hofreiter, Andreas
PLZ: 81677
Tel.: 0892791884
21.09.2011
10:56:36

*Die kostenlose Bewertung durch den Rechtsanwalt erfolgt auf Basis seines ersten Eindrucks des Falles und unter Annahme der Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben, nicht auf Basis einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Die Bewertungen sind nicht verbindlich und dienen nur einer ersten Orientierung.
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